ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Es gelten folgende Geschäftsbedingungen:
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Autorin arbeitet auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen. An den von der Autorin erstellten schöpferischen Werken werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen.
1.2 Alle Texte und Konzepte der Autorin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.4 Die Texte und Konzepte der Autorin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Autorin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Autorin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der FFW Honorartabelle (siehe Wort & Strategie) übliche Vergütung als vereinbart.
1.5 Die Autorin wird als Urheberin genannt. Die Autorin darf das schöpferische Werk zum Zwecke der Eigenwerbung uneingeschränkt nutzen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1 Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Autorin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.3 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Autorin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Autorin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Die Autorin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Autorin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Autorin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Autorin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen und Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
6.1 Vor der Ausführung einer Vervielfältigung sind der Autorin Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Autorin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3 Von allen gestalteten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Autorin zwei einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Autorin ist nur mit Genehmigung des Auftraggebers berechtigt, diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1 Die Autorin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Die Autorin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern die Autorin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Autorin. Die Autorin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Mängel der Fremdleistung übernimmt die Autorin keine Haftung. Beanstandungen sind umgehend direkt bei dem Fremddienstleister geltend zu machen.
7.4 Die Autorin lässt vor einer Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.5 Die Autorin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.
7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Autorin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Autorin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Autorin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Autorin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Autor von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Autorin.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
GESCHENKE AUS WORTEN
